Positive Absicht…negative Wirkung

In der Kommunikation und im Verhalten untereinander gehen wir davon aus, dass mit jeder Aktion eine positive Absicht verfolgt wird. Dabei können dennoch Grundbedürfnisse anderer Menschen verletzt werden.

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag:
Im Unternehmen wird ein Meeting einberufen und ein Mitarbeiter wird nicht eingeladen, da der Vorgesetzte weiß, dass der Mitarbeiter seinen Schreibtisch nach seinem Urlaub noch abzuarbeiten hat. Der Vorgesetzte verfolgte eine positive Absicht, als er den Mitarbeiter nicht einlud. Dennoch können die Auswirkungen negativ sein. Der Mitarbeiter kann sich ausgeschlossen fühlen und er könnte Wertschätzung und Respekt für seine Arbeit vermissen.
Obwohl der Vorgesetzte es gut meint mit seinem Mitarbeiter, kann die Motivation des Mitarbeiters stark sinken. Sogar eine innere Kündigung kann die Folge sein, wenn er sich häufiger ausgeschlossen fühlt.
Was hätte der Vorgesetzte machen können, damit sich der Mitarbeiter nicht ausgeschlossen fühlt?
Vor der Besprechung hätte er mit dem Mitarbeiter sprechen sollen, damit dieser die positive Absicht sehen kann und sich nicht ausgegrenzt fühlt. Wenn der Mitarbeiter jedoch sagt, dass das Meeting für ihn wichtig wäre, dann sollte der Vorgesetzte ihn unbedingt einladen, auch wenn der Schreibtisch des Mitarbeiters voll ist.

Auch unter Mitarbeitern kann es zu Ausgrenzungen kommen.
Haben zwei Mitarbeiter untereinander einen Konflikt und einer von beiden geht ohne den anderen zu informieren zum Chef, um Hilfe zur Lösung anzufordern, kann es zum Ausschluss kommen. Der andere Mitarbeiter macht sich Gedanken, was wohl zwischen den beiden besprochen wurde und wird sehr misstrauisch.
Hätte der eine den anderen informiert, so gäbe es keine Ausgrenzung. Auch wäre es möglich gewesen, dass beide gemeinsam zum Chef gehen, um Unterstützung zur Konfliktlösung zu bekommen.

Die positive Absicht ist grundsätzlich vorhanden, auch wenn sie nur der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse dient.
Sie sitzen in einer Kneipe oder einem Café mit Freunden, vergessen die Zeit und kommen erst zwei  Stunden später als mit dem Partner vereinbart nach Hause. Für sich hatten Sie dabei eine positive Absicht. Sie fühlten sich wohl mit den Freunden und nach einer stressigen Woche ging es Ihnen richtig gut. Auch hier wäre die Lösung ganz einfach gewesen. Ein kurzer Anruf im Vorfeld hätte gereicht, um einer unbewusste Verletzung vorzubeugen.

Ob im Unternehmenskontext oder im privaten Bereich: auch wenn das Verhalten einer Partei eine positive Absicht hat, kann die Auswirkung negativ sein.

In den mentalenz Trainings, Coachings oder in der Mediation geht es häufig um diese „kleinen“ Verletzungen, die unbewusst eine große Wirkung haben können.

In Unternehmen kann es zu Kündigungen kommen und in Partnerschaften zu Trennungen. Positive Absicht heißt nicht gleich positive Wirkung. Unser Verhalten wirkt unbewusst, deshalb ist es wichtig, dass die Systemgesetze eingehalten und sogenannte Systemgesetzverletzungen aufgelöst werden. Die Auflösung kann erfolgen, indem der Verletzte sein Leid anspricht und der Verursacher anerkennt, was er angerichtet hat: „Es tut mir leid, es war nicht meine Absicht dich zu verletzen“.  Die Wirkung ist eine andere, als sich zu entschuldigen. Entschulden kann ich mich, wenn ich meinen Schulden zurückzahle. Hier geht es jedoch um verletzte Grundbedürfnisse von Menschen und das Auflösen von leidvollen Erfahrungen.

Weitere Informationen zu den Systemgesetzen finden Sie auch hier:
https://www.mentalenz.de/mediation/

Autor: Carsten Schaeffer

Ein Gedanke zu “Positive Absicht…negative Wirkung

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.