Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge

Nachfolgeregelungen scheitern häufig an Verletzungen von elementaren Grundbedürfnissen bei den Beteiligten, die wir Systemgesetzverletzungen nennen. Bei einer Nachfolge bzw. einem Übergang geht es darum, dass die Systemgesetze von allen Beteiligten eingehalten werden. Dann ist der Weg frei, dass Unternehmen auch weiterhin erfolgreich am Markt agieren und Sachthemen, wie die vertragliche Gestaltung des Überganges und steuerrechtlich bedeutungsvolle Punkte ohne Reibungsverluste geklärt werden können.

Unsere integrale Beratung schafft die Voraussetzung und ist die Grundlage, damit eine juristische und steuerrechtliche Beratung erfolgreich durchgeführt werden kann.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, was passiert, wenn Systemgesetzverletzungen nicht beachtet und aufgelöst werden.

Der Junior tritt in das Unternehmen ein und die Übernahme soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Er hat eine hervorragende Ausbildung und will sein Wissen aus dem Studium direkt anwenden. Optimierungspotentiale werden ohne Rücksprache mit Mitarbeitern sofort umgesetzt. Die Folge kann sein, dass dieses positiv gemeinte Verhalten dazu führt, dass sich die langgedienten Mitarbeiter übergangen fühlen und sich fragen, was sie hier noch sollen, wenn sie und ihre Arbeit nicht wertgeschätzt wird. Im schlimmsten Fall erfolgt eine innere Kündigung, Informationen werden zurückgehalten oder ersichtliche Optimierungsmöglichkeiten nicht mehr kommuniziert. Die Mitarbeiter denken, dass sie schließlich das Unternehmen mit aufgebaut haben und jetzt der Junior kommt und sich ins gemachte Nest setzt. Nur weil er studiert hat, meine er wohl alles anders machen zu müssen, als in der Vergangenheit. Dabei war das Unternehmen auch in der Vergangenheit erfolgreich.

Was ist passiert: Der Junior hat die betreffenden Mitarbeiter ausgegrenzt (1. Systemgesetz), ist nicht respektvoll mit seinen Mitarbeitern umgegangen (2. Systemgesetz) und die Mitarbeiter und ihre langjährige Erfahrung hat er auch nicht anerkannt (4. Systemgesetz). Um in der Zukunft motivierte Mitarbeiter zu haben, muss er das „Alte“ anerkennen, dann fühlen sich die Mitarbeiter auch weiterhin mit dem Unternehmen verbunden, ziehen mit ihrem Chef an einem Strang, sind motiviert, kreativ, bringen sich ein und Überstunden sind auch mal drin.

Eine weitere Problematik kann entstehen, wenn der Senior nicht loslässt und obwohl die Übergabe kurzfristig erfolgen soll, seine Aufgabenbereiche nicht abgibt. Auch kommen Mitarbeiter, wenn Sie beim Junior ihre Interessen nicht durchsetzen können, zum Senior und der revidiert dann unter Umständen die Entscheidung des Juniors. Eine Verschärfung dieser Problematik läge vor, wenn die Mitarbeiter sich vom Junior abwenden, nicht mehr mit ihm sprechen und weiterhin nur mit dem Senior als Chef kommunizieren würden.

Demzufolge ist es unumgänglich, dass der Senior dem Nachfolger zutraut, dass dieser das Geschäft erfolgreich weiterleitetet. Nur wenn der Senior seinen Nachfolger anerkennt, der Nachfolger wiederrum den Senior bzw. auch die Mitarbeiter anerkennt, weil diese länger im Unternehmen tätig sind, kann eine Übergabe gelingen. Falls der Senior einen Ausgleich wünscht, könnte er beispielsweise weiterhin sein Chefbüro nutzen oder weiterhin einen Firmenwagen zur Verfügung haben.

Erst wenn der Senior gebührend verabschiedet wird, ist der Weg frei für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens.

In unserer integralen Beratung geht es darum, dass bei Unternehmensnachfolgen, -übernahmen und -übergängen die Systemgesetze  berücksichtigt werden und alle Beteiligten in die Lage versetzt werden, etwaige Verletzungen selbständig aufzulösen.